Vorsorgevollmacht errichten
Vorsorgevollmacht errichten
Ein Instrument für jedermann, um für den Ernstfall vorzusorgen.
Durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht werden frühzeitig für den Ernstfall Vorkehrungen getroffen. Mit dieser wird eine Person des Vertrauens mit der Vertretung bevollmächtigt, falls der Vollmachtgeber zu einem späteren Zeitpunkt die erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Die Vollmacht wird erst wirksam, wenn der Vollmachtgeber über die ihn betreffenden Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden kann und dies von einem Arzt bestätigt wird. In eine derartige Situation kann jeder plötzlich und unerwartet geraten. Man denke etwa an einen tragischen Unfall mit derart schweren Verletzungen, dass der Vollmachtgeber ins Koma fällt. Während dieser schwierigen Zeit kann eine eigens hierfür gewählte Vertrauensperson die erforderlichen Vertretungshandlungen setzen.
Beliebige Ausgestaltung
Der Umfang der Vollmacht kann beliebig gestaltet werden. So kann beispielsweise die Vertretung vor Behörden, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen etc. sowie in Vermögens- und medizinischen Angelegenheiten geregelt werden. Bei der Vertretung hat der Bevollmächtigte die Entscheidungen stets nach den Wünschen und Vorstellungen des Vollmachtgebers zu treffen. Kann der Vollmachtgeber seine Wünsche äußern, sind diese zu beachten. Die Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers wird durch Errichtung der Vorsorgevollmacht nicht eingeschränkt. Die Vollmacht kann auch jederzeit widerrufen werden.
Entscheidende Vorteile
Verliert eine Person seine Entscheidungsfähigkeit und sind Vertretungshandlungen zu setzen, bestellt das Pflegschaftsgericht einen Erwachsenenvertreter. Sind geeignete nahe Angehörige vorhanden, werden meistens diese als Erwachsenenvertreter bestellt. Diese sind allerdings mit einer sehr zeitintensiven Rechnungslegungspflicht belastet. Wird bereits frühzeitig durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht ein Bevollmächtigter gewählt, erübrigt sich im Regelfall die Bestellung eines Erwachsenenvertreters. Der Bevollmächtigte unterliegt keiner periodischen Kontrolle durch das Gericht. Nicht selten handelt es sich bei Erwachsenenvertretern auch um fremde Personen, welche die zu vertretene Person zuvor nicht persönlich gekannt haben. Diesem unerwünschten Szenario kann durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt werden. Die Vorsorgevollmacht bietet den entscheidenden Vorteil, dass bereits frühzeitig eine Person des Vertrauens als Vertreter gewählt wird und man gegenüber dieser Vertrauensperson seine Wünsche vorab äußern kann.
Auch für Unternehmer geeignet
Auch ein Unternehmen kann insbesondere im unerwarteten Krankheitsfall des Unternehmers rasch in eine wirtschaftliche Krise schlittern. Durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht kann verhindert werden, dass das Unternehmen im Ernstfall handlungsunfähig wird und letztlich ein Fremdgeschäftsführer gerichtlich bestellt werden muss. Insbesondere auch für Unternehmer stellt die Vorsorgevollmacht daher ein sehr wertvolles Instrument dar.
Kurz informiert
Die Vorsorgevollmacht ist höchstpersönlich vor einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein zu errichten.
Sie wird im österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Die Vollmacht wird erst wirksam, wenn der Eintritt des Vorsorgefalls durch ein ärztliches Attest bescheinigt und im ÖZVV eingetragen ist.









