Finger weg von Alkohol am Steuer
Finger weg von Alkohol am Steuer
Wer alkoholisiert Auto fährt, kann empfindliche Strafen kassieren.
Grundsätzlich darf in Österreich ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb genommen oder gelenkt werden, wenn beim Lenker der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 Promille beträgt. In bestimmten Fällen kann diese Grenze auch niedriger sein. Die Rechtsfolgen bei Alkoholdelikten sind unübersichtlich und kompliziert. Im Folgenden wird daher ein grober Überblick über die Strafen dargestellt:
Strafen für Alkoholdelikte
Die in der Praxis wichtigste Strafbestimmung findet sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese enthält einen Strafkatalog, welcher Alkoholdelikte sanktioniert. Je nach dem Ausmaß des Überschreitens eines bestimmten Grenzwertes (Grad der Alkoholisierung) sind unterschiedliche Strafrahmen (Geldstrafen, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen) für Übertretungen vorgesehen. Zusätzlich sieht das Führerscheingesetz (FSG) Maßnahmen vor, die vorwiegend dem Schutz der Allgemeinheit und der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen sollen. Die bekannteste Rechtsfolge ist die Entziehung der Lenkerberechtigung. Je nach dem Grad der Alkoholisierung sind im FSG Mindestentziehungszeiten für „Alkolenker“ sowie begleitende Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, wie z.B. Verkehrscoaching, Nachschulung, amtsärztliche Untersuchung, verkehrspsychologische Stellungnahme vorgesehen.
Im Wiederholungsfall hat dies Auswirkungen auf die Höhe der zu erwartenden Strafe. In diesen Fällen spielt der Grad der Alkoholisierung und die Häufigkeit der Verstöße in der Vergangenheit eine wesentliche Rolle. Wenn die Geldstrafe aus finanziellen Gründen nicht in einem beglichen werden kann, empfiehlt sich rasch ein Ratenansuchen bei der Verwaltungsstrafbehörde zu stellen. Wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird, kann ansonsten die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen oder Exekution geführt werden.
Autounfall unter Alkoholeinfluss
Bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer sind mit anderen, strengeren Rechtsfolgen zu rechnen als beim bloßen Fahren unter Alkoholeinfluss. Insbesondere dann, wenn es zu einem Personenschaden kam, handelt es sich nicht um eine Übertretung verwaltungsrechtlicher Gesetze (StVO, FSG), sondern um eine Übertretung des Strafgesetzbuches (StGB). In diesen Fällen kann es zu einem Strafverfahren kommen, welches im schlimmsten Fall mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe enden kann.
Zu beachten ist weiters, dass bei einem Autounfall mit Alkohol am Steuer der Anspruch auf Versicherungsleistungen verfallen kann. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel den Schaden des Geschädigten, kann aber bei einer Alkoholisierung ab 0,8 Promille das Geld zurückfordern. Anwaltliche Beratung und Vertretung ist in solchen Fällen jedenfalls zu empfehlen.
Kurz informiert
Aufstellung über die Strafen bei Alkoholdelikten
0,5–0,79‰ 300 bis 3700 Euro, Vormerkdelikt
0,8–1,19‰ 800 bis 3700 Euro, Verkehrscoaching, 1 M. Führerscheinentzug
1,2–1,59‰ 1.200 bis 4400 Euro, Nachschulung, 4 M. Führerscheinentzug
ab 1,6‰ 1.600 bis 5900 Euro, Nachschulung, Amtsarzt, VPS, 6 M. Führerscheinentzug









