Richtige Unternehmensform
Eine Betriebsgründung erfordert vorab eine Analyse des künftigen Unternehmens.
Damit die optimale Gesellschaftsform gefunden werden kann, müssen sowohl haftungsrechtliche, unternehmerische, steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche als auch gewerberechtliche Aspekte abgewogen werden. Eine solche Analyse erfordert die Beiziehung kompetenter Berater, im Regelfall eines Rechtsanwaltes und eines Steuerberaters.
Einzelunternehmen
Kein gesetzliches Mindestkapital – Unternehmer wird man mit der Aufnahme des Geschäftsbetriebes. Die Haftung ist unbeschränkt, die Vertretung erfolgt durch den Einzelunternehmer selbst. Ab einem Jahresumsatz von 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ist das Einzelunternehmen in das Firmenbuch einzutragen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechtes
Die GsbR hat keine Rechtspersönlichkeit und kann daher weder im Firmenbuch, noch im Grundbuch eingetragen werden. Mindes-tens 2 Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.
OG/KG
Die Offene Gesellschaft (OG) hat mindestens 2 persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter. Sie muss ins Firmenbuch eingetragen werden und kann auch Eigentümerin von Liegenschaften sein. Bei der Kommanditgesellschaft (KG) braucht es lediglich einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter sowie mindestens einen Kommanditisten. Dieser haftet nur mit jener Summe, die als Hafteinlage im Firmenbuch eingetragen ist.
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person und hat eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter haften nur mit ihrem Stammkapital. Das Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro und muss zur Hälfte einbezahlt sein. Bei Neugründung kann das Gründungsprivileg in Anspruch genommen werden, somit müssen anfänglich nur 10.000 Euro eingebracht und erst nach 10 Jahren muss auf 35.000 Euro aufgestockt werden. Die GmbH wird durch einen Geschäftsführer vertreten. Auch Einzelpersonen können eine GmbH gründen. Eine GmbH kann alle Rechte wie eine natürliche Person im Wirtschaftsleben in Anspruch nehmen.
GmbH & Co. KG
Hier wird der Vorteil der Haftungsbeschränkung der GmbH mit dem Vorteil einer Personengesellschaft (KG) kombiniert. Dies hat in der Regel steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Gründe. Bei einer GmbH zahlt die GmbH 25% Körperschaftssteuer und, im Falle der Ausschüttung, müssen die Gesellschafter nochmals 27,5% an Steuern bezahlen. Bei Personengesellschaften sind die einzelnen Gesellschafter Steuersubjekt. Sie zahlen selbst vom Gewinn Einkommenssteuer, können aber diese Einnahmen mit anderen Verlusten verrechnen.
Kurz informiert:
OG / KG
-Kein Mindestkapital
-mindestens 2 Gesellschafter
-unbeschränkte Haftung (OG)
-mind. 1 unbeschränkt haftender Gesellschafter
-Vertretung durch persönlich haftende Gesellschafter
GmbH
-35.000 Euro Mindestkapital
-Haftungsbeschränkung auf Mindestkapital beschränkt
-Formeller Gesellschaftsvertrag
-Vertretung durch (Fremd-) Geschäftsführer möglich
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