Scheidung im Einvernehmen
Scheidung im Einvernehmen
Auch eine einvernehmliche Scheidung zieht viele Konsequenzen nach sich.
Nach wie vor enden viele Ehen, die vermeintlich für die Ewigkeit geschlossen worden sind, vor dem Scheidungsrichter. Die Einschränkungen, die durch Covid-19 eingetreten sind, haben auch das Ihre dazu beigetragen.
Ist eine Scheidung nicht zu verhindern, sollten die Ehegatten alles daran setzen, sich über die Scheidung und die Scheidungsfolgen zu einigen. Die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung sind Folgende:
1. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien muss seit mindestens einem halben Jahr aufgelöst sein; eine räumliche
Trennung ist nicht zwingend notwendig.
2. Die Ehegatten haben einen gemeinsamen Antrag an das zuständige Bezirksgericht zu stellen und zu erklären, dass ihre
Ehe unheilbar zerrüttet ist.
3. Weiters haben die Ehegatten Einigung über die Scheidungsfolgen zu erzielen und bei Gericht eine
Scheidungsvereinbarung abzuschließen.
Diese Scheidungsvereinbarung muss folgende Punkte regeln:
– Die Obsorge zu gemeinsamen minderjährigen Kindern, deren Hauptbetreuungsort sowie die Ausübung des
Kontaktrechtes und die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern.
– Die unterhaltsrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten.
– Die gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verhältnis zueinander; also die Regelung der Aufteilung des
ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse einschließlich allfälliger vorhandener ehelicher
Verbindlichkeiten.
Sofern der Ehe minderjährige Kinder entstammen, sind die Ehepartner verpflichtet, sich über die die Kinder betreffenden Scheidungsfolgen bei geeigneten Personen oder Einrichtungen beraten zu lassen. Diese Elternberatung muss dem Gericht bescheinigt werden, andernfalls kann die einvernehmliche Scheidung nicht stattfinden. Die rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung sind beträchtlich und reichen weit in die Zukunft. Fachlich einwandfreie Formulierungen und die Einholung entsprechender Informationen über die Wirkungen der beabsichtigten Scheidungsfolgen sind daher zweckmäßig. Entgegen vielfach vertretener Meinung schüren Anwälte nicht den Streit, sondern beraten fachkundig über die Folgen der Scheidung. Nur wer weiß, was ihm zusteht und worauf er verzichtet, kann die Konsequenzen seiner Absicht vollumfänglich abschätzen. Auch Scheidungen, die streitig beginnen, können und sollen bei Gericht einvernehmlich erledigt werden. Die Richter sind in jeder Lage des Verfahrens verpflichtet, auf einvernehmliche Scheidungen hinzuwirken. Sie nehmen diese Verpflichtung ernst, sodass in mehr als 90 % der Fälle Scheidungen, die streitig eingeleitet werden, doch noch einvernehmlich erledigt werden können. Da Scheidungen, die zu Rosenkriegen ausarten, nicht nur erhebliche persönliche Verletzungen bei Ehepartnern und ihren Kindern, sondern auch großen volkswirtschaftlichen Schaden mit sich bringen, lohnt es sich, konsequent an fairen und ausgewogenen Lösungen zu arbeiten. Ihre Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei gerne.
Kurz informiert
Mit einer Scheidung sind weit-reichende rechtliche Konsequenzen verbunden, die bei der Abfassung der Scheidungsfolgenvereinbarung berücksichtigt werden müssen. Es sind alle Belange betreffend die
minderjährigen Kinder, die unter-haltsrechtlichen und die vermögensrechtlichen Beziehungen der
Parteien zueinander zu klären.









