Lieferketten-Sorgfaltspflichten
Im Rahmen des „Green-Deal“ und der ESG-Bewegung (Environment, Social, Governance) bereiten die EU-Institutionen eine Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen vor, die weltweit zu mehr „Nachhaltigkeit“ bei der Wahrung von Menschenrechten und im Klima- und Umweltschutz führen sollen.
Konkrete Pflichten für Unternehmen
Die Unternehmen werden verpflichtet, tatsächliche oder potenziell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, das Klima und die Umwelt zu ermitteln, die sich aus ihrer Tätigkeit oder jener in ihren Wertschöpfungsketten in ihren Geschäftsbeziehungen ergeben. Zu diesem Zweck haben sie nach Analysen einen Verhaltenskodex zu erstellen, indem die Regeln und die Grundsätze beschrieben werden, die von den Mitarbeitern und den Geschäftspartnern einzuhalten sind. Die Geschäftspartner sind über „Vertrags-
kaskaden“ zu verpflichten, den Verhaltenskodex einzuhalten (d.h. diese werden vertraglich auch verpflichtet, ihre eigenen Vertragspartner zu binden). Die Unternehmen müssen berechtigt sein, Geschäftsbeziehungen mit Partnern, welche die Kriterien nicht erfüllen, vorüber-gehend auszusetzen oder zu beenden (ausgenommen sind Kreditverträge). Zudem müssen betroffenen Personen oder Interessensverbänden (Gewerkschaften, Arbeitnehmervertreter) sowie den NGO Beschwerdeplattformen eröffnet werden, über die diese Beschwerden führen können. Die Unternehmen haben über ihre Aktivitäten Bericht zu erstatten und die Berichte zu veröffentlichen. Die Aufsichtsbehörden erhalten Überprüfungs- und Untersuchungsbefugnisse, das Recht den Unternehmen Anordnungen zu geben und Bußgelder zu verhängen. Verstoßen Unternehmen gegen die neuen Verpflichtungen und führen die Versäumnisse zu einem Schaden, haften die Unternehmen. Die Pflichten begründen auch eine persönliche Haftung von Vorstands-, Aufsichtsrats- und Geschäftsleitungsmitgliedern.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Richtlinie soll für Unternehmen gelten, die im letzten Geschäftsjahr mehr als 500 Beschäftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erzielten und weiters für Unternehmen, die im Durchschnitt über 250 Beschäftigte hatten und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 40 Mio., wobei mindestens 50 % dieses Umsatzes in einem risikoreichen Sektor erwirtschaftet wurden. Als Risikosektoren gelten u.a.: Textilien und Leder, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Großhandel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, Tieren, Holz, Lebensmitteln und Getränken und die Gewinnung mineralischer Ressourcen.
Auswirkungen auf Vorarlbergs Wirtschaft
Da alle größeren Unternehmen einen Verhaltenskodex aufzustellen haben und ihre Geschäftspartner vertraglich auf deren Einhaltung zu verpflichten, werden die neuen Pflichten (mit allen Konsequenzen, einschließlich vertraglicher Haftung) auch auf Kleinunternehmen überbunden werden. In Deutschland gilt seit 1.Jänner 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die Pflichten daraus werden bereits an kleinere heimische Unternehmen weitergereicht.









