Investorenwohnung
Für Immobilieninvestoren stellen sich beim Ankauf nicht nur wirtschaftliche Fragen, sondern vor allem rechtliche, um ein nachhaltiges und lukratives Investment zu tätigen.
Grundbuch
Anhand des Grundbuchauszuges lassen sich schon viele wichtige Daten herauslesen. Bei einer Investorenwohnung vor allem, ob es sich um Wohnungseigentum handelt oder um schlichtes Miteigentum. Bei Wohnungseigentum können oft leichter werterhaltende Änderungen durchgesetzt werden, als beim schlichten Miteigentum. Für Erstinvestoren ist Wohnungseigentum oft ein Vorteil, da schon vieles im Wohnungseigentumsvertrag geregelt ist und häufig auch bereits eine professionelle Hausverwaltung bestellt wurde, die sich um die Verwaltung kümmert. Prüfen Sie unbedingt auch, ob ein anderer Eigentümer die Mehrheit der Anteile besitzt. Viele Beschlüsse können nämlich mit einfacher Mehrheit gefasst werden, die mitunter auch Zahlungsverpflichtungen beinhalten können. Bei Investorenpaketen ist es natürlich ideal, wenn 100% der Anteile erworben werden können. Das bietet die größtmögliche rechtliche und damit auch wirtschaftliche Flexibilität.
Mietvertrag
Nicht selten sind Investorenwohnungen bereits vermietet. Gerade bei langfristigen oder sogar unbefristeten Mietverträgen ist zum einen die Bonität des Mieters, zum anderen aber der Mietvertrag wertbestimmend. Ein Blick in den Mietvertrag ist unbedingt zu empfehlen. Darin ist meistens geregelt, welche Partei welche Erhaltungspflichten trifft, wie lange das Mietverhältnis überhaupt noch dauert und ganz entscheidend – wann und ab welchem Zeitpunkt eine Indexanpassung vorgenommen werden kann. Nicht selten wurde vom Voreigentümer selbst ein Mietvertrag aufgesetzt, der rechtliche Probleme bringt. Nicht selten wurde eine falsche Befristung gewählt oder einfach vergessen, diesen zu verlängern. Die Folge kann etwa sein, dass deswegen der Mietvertrag plötzlich unbefristet wurde und eine Kündigung oder Mietanpassung kaum mehr möglich ist. Wichtig ist im Vorfeld auch zu prüfen, ob das Objekt in den sogenannten Vollanwendungs- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt oder eventuell auch gänzlich davon ausgenommen ist.
Nutzungsmöglichkeiten
Gerade bei älteren Objekten lohnt sich auch zu überprüfen, liegt wirklich eine Baugenehmigung vor oder hat es später eventuell nicht bewilligte Zubauten gegeben. Mitunter sind diese zwar rechtlich sanierbar, es bedeutet aber zusätzlichen Aufwand und auch ein Risiko, falls diese nicht mehr genehmigt werden. Im Baubescheid, aber auch im Wohnungseigentumsvertrag lassen sich Hinweise finden, wofür das Objekt überhaupt verwendet werden darf. Es ist nicht ohne Weiteres möglich, beispielsweise ein ursprünglich als Büro gewidmetes Objekt als Wohnung umzubauen und zu vermieten. Dasselbe trifft auch auf eine allfällige Nutzung für Kurzzeitvermietungen (Stichwort AirBnB) zu.
Der Ankauf von Immobilien stellt eine wesentliche Investitionsentscheidung dar. Die detaillierte Prüfung aller relevanten Dokumente und Fakten trägt dazu bei, ein nachhaltiges und lukratives Immobilieninvestment zu gewährleisten.









