Irren ist (auch) ärztlich!
Unerwünschte Behandlungsergebnisse können auf mehrere Ursachen zurückzuführen sein. Eine davon ist, dass die Behandlung fehlerhaft durchgeführt wurde. Bei einem konkreten Verdacht oder bestimmten Hinweis in diese Richtung sind in einem ersten Schritt besondere Maßnahmen geboten.
Krankengeschichte einholen
Damit die ärztliche Behandlung nachvollzogen werden kann, ist ein intensives Studium der Krankengeschichte unerlässlich. Meist erhalten Patienten über eigene Nachfrage nur einen (kleinen) Teil der Behandlungsunterlagen. Anhaltspunkte für fehlerhafte Behandlungsschritte finden sich aber eher in Ambulanz- oder Operationsberichten, in der Fieberkurve, in Pflegeverlaufsprotokollen oder in Aufklärungsdokumenten. Interessant sind etwa auch Konsiliaranforderungen oder Laborbefunde. Für die detaillierte Prüfung eines medizinischen Sachverhaltes ist es notwendig, auf eine vollständige Abschrift der gesamten Krankengeschichte zu bestehen. Meiner Erfahrung nach macht es jedenfalls Sinn, dass ein Rechtsanwalt die Krankengeschichte einholt. Es ist zudem notwendig, die Behandlungsunterlagen der vor- und nach-behandelnden Ärzte zusammenzutragen, weil sich auch aus diesen Unterlagen wichtige Informationen ergeben können.
Gedächtnisprotokoll anfertigen
Der Krankengeschichte kann entnommen werden, welche medizinische Maßnahme wann und aus welchem Grund gesetzt wurde. Allerdings nur aus der Sicht des Arztes. Vervollständigt wird die ärztliche Behandlung erst durch die Schilderung des Patienten. Es sollte daher jedenfalls eine detaillierte Besprechung zwischen dem geschädigten Patienten und seinem Rechtsanwalt erfolgen, um mögliche Aufklärungsfehler oder sonstige Ungereimtheiten im Behandlungsablauf ergründen zu können. Regelmäßig sind zeitintensive Nachbehandlungen, weitere stationäre Aufenthalte oder gar Folgeoperationen notwendig, wenn nach einem Eingriff Komplikationen auftreten. Gerade im Hinblick auf die zeitliche Komponente ist das Anfertigen eines Gedächtnisprotokolls, das fortlaufend ergänzt werden kann, äußerst hilfreich. Wesentlich dabei sind etwa Notizen über Gesprächsinhalte im Rahmen der ärztlichen Aufklärung oder Vermerke über Schmerzen und Beschwerden, die rund um einzelne Behandlungsschritte vorgelegen haben. Es kann vorkommen, dass bestimmte Behandlungsmaßnahmen von Ärzten nur unzureichend dokumentiert werden, insofern kann dem Gedächtnisprotokoll auch in einem allfälligen Prozess entscheidende Bedeutung zukommen.
Medizinrechtliche Bewertung
Die ärztlichen Aufzeichnungen und die persönlichen Erinnerungen des Patienten dienen dem Rechtsanwalt dazu, den medizinischen Sachverhalt als Ganzes zu erfassen und rechtlich aufzuarbeiten. Sollte sich der ursprüngliche Verdacht auf einen Behandlungsfehler auch nach einer gründlichen medizinrechtlichen Prüfung erhärten, können Schadenersatzansprüche beziffert und durchgesetzt werden. Erfahrungen aus Dutzenden Arzthaftungsprozessen können dabei von Vorteil sein.









