Tatü-Tata Die Polizei ist da
Tatü-Tata Die Polizei ist da
Sicherstellung von Datenträgern
Wenn Sie in Verdacht geraten, eine Straftat begangen zu haben, kommt es nicht selten zu folgender Situation:
Es ist frühmorgens. An Ihrer Eingangstüre läutet es Sturm. Sie öffnen verschlafen die Türe. Eine ganze Phalanx von Polizeibeamtinnen und -beamten betritt mit einem gerichtlich bewilligten Durchsuchungsbefehl Ihr zu Hause und nimmt dieses gründlich „unter die Lupe“.Ihre PCs, Notebooks, Handys und Festplatten werden zum Zwecke der Auswertung durch die IT-Abteilung des Landeskriminalamts mitgenommen. Man spricht dabei von „Sicherstellung von Datenträgern“, die – im Gegensatz zur Hausdurchsuchung – nur einer einfachen Anordnung der Staatsanwaltschaft, jedoch keiner gerichtlichen Bewilligung bedarf. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Hausdurchsuchung nicht verhindern. Auch die Sicherstellung Ihrer IT werden Sie – unabhängig von der Verdachtslage – hinnehmen müssen.
In einer solchen Stresssituation empfiehlt es sich, unverzüglich Kontakt mit einer auf Strafrecht spezialisierten Verteidigerin oder einem Verteidiger aufzunehmen, die/der während der Durchsuchung anwesend sein kann und Sie bestmöglich über ihre Rechte und Pflichten aufklärt. Ist Ihnen keine Verteidigerin /Verteidiger bekannt, können Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit beim Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK) anrufen. Es wird daraufhin eine Anwältin oder ein Anwalt zu Ihnen eilen. Die Polizei hat Sie über diesen Service zu informieren, Ihnen den Anruf zu gestatten und bis zum Eintreffen Ihrer Verteidigung zuzuwarten.
In weiterer Folge werden Sie sich in Geduld üben dürfen. Denn die Auswertung der IT ist erfahrungsgemäß mit längerer Wartezeit verbunden. Dies gilt auch für Geräte, die Sie beruflich nutzen. Die Strafprozessordnung sieht zwar ein Beschleunigungsgebot bei Ermittlungen vor. Die Auswertung von Datenträgern – speziell Handys – ist aber für die Strafverfolgungsbehörden mit großem Aufwand verbunden, da wir heutzutage unser gesamtes Leben auf diesen Geräten abspeichern.
Die Polizei hat dadurch auf einfachem Wege Zugriff zu all Ihren persönlichen Daten, d.h. Ihrer Kommunikation (Anrufe, SMS); Ihren Standortdaten (Google Maps, Runtastic, Schrittzähler); Ihren gesundheitsbezogenen Daten (Health);
Ihren Bankdaten über Banken-Apps etc.
Um in dieser Situation ihre Verteidigungsrechte zu wahren, ist professionelle Unterstützung durch auf Strafrecht spezialisierte Verteidiger(innen) unerlässlich. Die österreichischen Rechtsanwälte beraten Sie gerne!









