Opfer einer Straftat
Wie können Ansprüche im Strafverfahren geltend gemacht werden?
Strafverfahren
Nicht nur Täter einer strafbaren Handlung können in den Kontakt mit einem Strafverfahren vor Gericht kommen, sondern kann dies selbst den friedliebendsten Menschen passieren. Als Opfer eines Strafdeliktes ist man direkt betroffen und stellen sich oft die Fragen, ob, durch wen, wie, wann und wo die eigenen Ansprüche bestmöglich geltend gemacht werden können.
Der Opferbegriff
Die Möglichkeiten Opfer eines Strafdeliktes zu werden sind vielzählig. Allen gemein ist aber, dass man durch ein strafbares Delikt geschädigt oder beeinträchtigt wird. Es ist dabei belanglos, ob ein körperlicher oder seelischer Schaden durch ein Gewaltdelikt oder finanzieller Schaden durch ein Vermögensdelikt entstanden ist. Auch ist es ohne Bedeutung, welches Strafdelikt (gefährliche Drohung, Körperverletzung, Freiheitsentziehung, Diebstahl etc.) zum Schaden geführt hat.
Rechte des Opfers
Die Stellung als Opfer berechtigt zur Beteiligung am Strafverfahren. Neben dieser Befugnis, im Strafverfahren mitwirken zu können, gehen mit der Opferstellung eine Vielzahl von weiteren Rechten einher. Insbesondere hat das Opfer von Anfang an ein Recht auf Akteneinsicht und das Recht sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Weiters besteht das Recht, die Gesetzmäßigkeit einer allfälligen Einstellung des Strafverfahrens überprüfen zu lassen und die Fortführung des Strafverfahrens gegen den Täter zu beantragen.
Die Privatbeteiligung
Entscheidend für die Geltendmachung der eigenen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Täter ist jedoch der Privatbeteiligtenanschluss. Dieser sollte von einer rechtskundigen Person erfolgen. Bereits in der ersten Einvernahme durch die Polizei, aber auch noch später gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht, kann das Opfer einer Straftat erklären, sich am Strafverfahren beteiligen zu wollen, um einen Ausgleich für die herbeigeführte Beeinträchtigung oder den entstandenen Schaden zu erhalten. Durch diese Erklärung wird das Opfer zum Privatbeteiligten und kann neben den zuvor genannten Rechten auch Beweisanträge stellen und zur Schuldfrage des Täters im Gerichtsverfahren Stellung nehmen. Der Privatbeteiligte kann sohin wesentlichen Einfluss auf das Strafverfahren nehmen und frühzeitig Schadenersatzansprüche gegen den Täter durchsetzen. Jedenfalls sollte die Privatbeteiligung genutzt werden, um wichtige Beweise im Strafverfahren zu sammeln, da man diese in späteren Verfahren zum eigenen Vorteil nutzen kann.
Um die eigenen Schadenersatzansprüche richtig und vollständig geltend zu machen und vorausschauend für allfällige weitere Gerichtsverfahren zu agieren, empfiehlt es sich jedenfalls einen Rechtsanwalt beizuziehen.
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